Niemann & Kollegen
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8 Leistungsbereiche

Leistungen

Für Unternehmen, Organe und Gläubiger – und für Privatpersonen, die einen Weg aus der Überschuldung suchen.

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Insolvenzverwaltung

Als regelmäßig bestellte Insolvenzverwalter führen wir Regel- und Eigenverwaltungsverfahren für Unternehmen jeder Größe. Ziel ist immer die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger – und wo es tragfähig ist, der Erhalt des Betriebs und seiner Arbeitsplätze.

Leistungen

  • Vorläufige und endgültige Insolvenzverwaltung
  • Betriebsfortführung im eröffneten Verfahren
  • Übertragende Sanierung und Investorenprozess
  • Insolvenzplanverfahren
  • Gläubigerausschuss und Berichtswesen
  • Abwicklung und Verwertung

Ihre Vorteile

  • Über 1.200 abgewickelte Verfahren seit 2004
  • Eigenes Team für Betriebsfortführung und Investorenansprache
  • Kurze Wege zu den Gerichten in Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal

Typischer Ablauf

  1. 1

    Antrag

    Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht, Bestellung des vorläufigen Verwalters

  2. 2

    Sicherung

    Bestandsaufnahme, Insolvenzgeld, Sicherung von Liquidität und Betrieb

  3. 3

    Eröffnung

    Eröffnungsbeschluss, Anmeldung der Forderungen, Berichtstermin

  4. 4

    Fortführung

    Betriebsfortführung, Investorensuche oder Insolvenzplan

  5. 5

    Verwertung

    Quotenausschüttung, Schlussbericht, Aufhebung des Verfahrens

Häufige Fragen

Das Insolvenzgericht. Es wählt eine unabhängige, geschäftskundige Person aus, die in der Regel bereits im Eröffnungsverfahren als vorläufiger Verwalter tätig war.

In den meisten Fällen ja. Der vorläufige Verwalter sichert Liquidität und Insolvenzgeld, um den Geschäftsbetrieb für drei Monate zu stabilisieren.
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Restrukturierung & Sanierung

Nicht jede Krise endet im Insolvenzverfahren. Wir prüfen frühzeitig, ob eine außergerichtliche Sanierung, ein Restrukturierungsplan nach dem StaRUG oder eine Kombination aus beidem das Unternehmen wieder auf sichere Füße stellt.

Leistungen

  • Sanierungskonzepte nach IDW S 6
  • Restrukturierungsplan und Stabilisierungsanordnung (StaRUG)
  • Gläubigerverhandlungen und Stillhalteabkommen
  • Gesellschaftsrechtliche Restrukturierung
  • Finanzierungs- und Sicherheitenverhandlungen
  • Krisenfrüherkennung und Fortbestehensprognose

Ihre Vorteile

  • Sanierung vor Insolvenz, wo immer sie tragfähig ist
  • Verhandlungserfahrung mit allen relevanten Gläubigergruppen
  • Enge Verzahnung mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Typischer Ablauf

  1. 1

    Analyse

    Liquiditätsstatus, Fortbestehensprognose, Antragspflichten

  2. 2

    Konzept

    Sanierungskonzept mit Maßnahmenplan und Finanzierungsbedarf

  3. 3

    Verhandlung

    Abstimmung mit Banken, Lieferanten, Gesellschaftern

  4. 4

    Umsetzung

    Vertragliche Umsetzung, ggf. StaRUG-Planbestätigung

  5. 5

    Begleitung

    Monitoring der Sanierungsmaßnahmen

Häufige Fragen

Es erlaubt, einzelne Gläubigergruppen mit Mehrheit zu überstimmen, ohne ein Insolvenzverfahren zu eröffnen – vorausgesetzt, das Unternehmen ist drohend, aber noch nicht zahlungsunfähig.

Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beginnt die dreiwöchige bzw. sechswöchige Antragsfrist. Spätestens dann führt kein Weg mehr an einer insolvenzrechtlichen Lösung vorbei.
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Eigenverwaltung & Schutzschirm

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und saniert das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters. Wir begleiten als Generalbevollmächtigte oder Sanierungsgeschäftsführer und bringen die insolvenzrechtliche Kompetenz in die Unternehmensleitung.

Leistungen

  • Vorbereitung des Antrags nach §§ 270 ff. InsO
  • Eigenverwaltungsplanung und Bescheinigung nach § 270d InsO
  • Generalbevollmächtigung oder CRO-Mandat
  • Insolvenzplan mit Gläubigerabstimmung
  • Kommunikation mit Sachwalter und Gericht
  • Investorenprozess in der Eigenverwaltung

Ihre Vorteile

  • Sanierungsgeschäftsführer mit eigener Verwaltererfahrung
  • Erhalt der Kontrolle für Gesellschafter und Geschäftsleitung
  • Bewährte Zusammenarbeit mit den Sachwaltern der Region

Typischer Ablauf

  1. 1

    Prüfung

    Eignung des Unternehmens, Planungsqualität, Gläubigerstruktur

  2. 2

    Antrag

    Eigenverwaltungsantrag mit Planung nach § 270a InsO

  3. 3

    Schutzschirm

    Bis zu drei Monate Schutz vor Vollstreckung

  4. 4

    Plan

    Erarbeitung und Abstimmung des Insolvenzplans

  5. 5

    Aufhebung

    Rechtskraft des Plans, Unternehmen saniert

Häufige Fragen

Nein. Sie führen das Unternehmen weiter; der Sachwalter überwacht. Ein erfahrener Generalbevollmächtigter an Ihrer Seite ist jedoch praktisch Voraussetzung.

Maximal drei Monate bis zur Vorlage des Insolvenzplans, danach folgt das eröffnete Eigenverwaltungsverfahren mit Abstimmung.
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Insolvenzanfechtung & Haftung

Nach der Eröffnung eines Verfahrens richten sich Ansprüche häufig gegen Geschäftspartner, Gesellschafter und Organe. Wir vertreten beide Seiten: als Verwalter bei der Durchsetzung, als Anwälte bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Leistungen

  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen (§§ 129 ff. InsO)
  • Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO
  • Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
  • Gesellschafterdarlehen und Nachrangfragen
  • Vergleichsverhandlungen mit Insolvenzverwaltern
  • D&O-Versicherungsrechtliche Begleitung

Ihre Vorteile

  • Wir kennen beide Seiten des Tisches
  • Realistische Einschätzung statt Verteidigung um jeden Preis
  • Erfahrung mit D&O-Versicherern und Deckungsfragen

Typischer Ablauf

  1. 1

    Prüfung

    Anspruchsschreiben analysieren, Fristen sichern

  2. 2

    Sachverhalt

    Zahlungsströme, Kenntnisstand, Bargeschäftsausnahme

  3. 3

    Strategie

    Abwehr, Teilanerkenntnis oder Vergleich

  4. 4

    Verhandlung

    Verhandlung mit dem Verwalter, ggf. Versicherer

  5. 5

    Abschluss

    Vergleich oder gerichtliche Klärung

Häufige Fragen

Nicht automatisch. Entscheidend sind Zeitpunkt, Kenntnis von der Krise und die Frage, ob ein Bargeschäft vorlag. Viele Ansprüche lassen sich erheblich reduzieren.

Für Zahlungen nach Insolvenzreife grundsätzlich ja. Ob und in welcher Höhe, hängt von der Sorgfalt und der Dokumentation der Entscheidungen ab.
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Gesellschaftsrecht in der Krise

Krise ist auch Gesellschaftsrecht: Antragspflichten, Kapitalmaßnahmen, Gesellschafterkonflikte und die Frage, wer wann welche Entscheidung treffen darf. Wir beraten Organe so, dass sie handlungsfähig bleiben und persönlich abgesichert sind.

Leistungen

  • Prüfung von Insolvenzantragspflichten
  • Kapitalerhöhung, Debt-Equity-Swap, Rangrücktritt
  • Gesellschafterstreit in der Krise
  • Organhaftung und Entlastung
  • Umwandlung, Verschmelzung, Ausgliederung
  • Beirats- und Aufsichtsratsberatung

Ihre Vorteile

  • Verzahnung von Gesellschafts- und Insolvenzrecht aus einer Hand
  • Klare Handlungsempfehlungen statt Gutachten ohne Ergebnis
  • Dokumentation, die im Haftungsfall standhält

Typischer Ablauf

  1. 1

    Status

    Rechtliche Lage der Gesellschaft und ihrer Organe

  2. 2

    Optionen

    Gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Handlungsmöglichkeiten

  3. 3

    Beschluss

    Vorbereitung und Begleitung der Gesellschafterversammlung

  4. 4

    Umsetzung

    Verträge, Registeranmeldungen, Dokumentation

  5. 5

    Absicherung

    Haftungsprävention für die Organe

Häufige Fragen

Ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Überschuldung.

Ein qualifizierter Rangrücktritt kann eine Überschuldung beseitigen – wenn er richtig formuliert ist. Standardklauseln reichen häufig nicht.
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Arbeitsrecht in Insolvenz und Sanierung

Kaum ein Bereich ist in der Krise so sensibel wie das Arbeitsrecht. Wir gestalten Personalmaßnahmen rechtssicher, verhandeln mit Betriebsräten und sorgen dafür, dass Insolvenzgeld und Transfergesellschaft reibungslos funktionieren.

Leistungen

  • Insolvenzgeldvorfinanzierung
  • Interessenausgleich mit Namensliste (§ 125 InsO)
  • Sozialplan in der Insolvenz (§ 123 InsO)
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Transfergesellschaften
  • Kündigungsschutzverfahren

Ihre Vorteile

  • Verhandlungserfahrung mit Betriebsräten und Gewerkschaften
  • Insolvenzgeld in der Regel innerhalb weniger Tage gesichert
  • Sozialpläne, die Sanierung und Belegschaft zusammenbringen

Typischer Ablauf

  1. 1

    Sicherung

    Insolvenzgeld beantragen, Vorfinanzierung organisieren

  2. 2

    Konzept

    Personalkonzept passend zur Sanierungslösung

  3. 3

    Verhandlung

    Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat

  4. 4

    Umsetzung

    Kündigungen, Transfergesellschaft, Betriebsübergang

  5. 5

    Verfahren

    Vertretung vor den Arbeitsgerichten

Häufige Fragen

Ja. Die Agentur für Arbeit zahlt bis zu drei Monate Insolvenzgeld; über eine Vorfinanzierung erhalten die Beschäftigten ihr Geld pünktlich.

Bei einem Betriebsübergang gehen sie nach § 613a BGB auf den Erwerber über. In der Insolvenz gelten für Altverbindlichkeiten Erleichterungen.
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Privatinsolvenz & Restschuldbefreiung

Auch Privatpersonen und ehemals Selbstständige finden bei uns den Weg aus der Überschuldung. Wir prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist, und führen Sie andernfalls sicher durch das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung.

Leistungen

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Regelinsolvenz für Selbstständige
  • Restschuldbefreiung nach drei Jahren
  • Pfändungsschutz und P-Konto
  • Beratung zur Vermeidung der Versagung

Ihre Vorteile

  • Klare, verständliche Beratung ohne Fachjargon
  • Beratungshilfe und Ratenzahlung möglich
  • Über 400 begleitete Verbraucherverfahren

Typischer Ablauf

  1. 1

    Beratung

    Bestandsaufnahme aller Verbindlichkeiten und Einkünfte

  2. 2

    Einigung

    Außergerichtlicher Plan mit den Gläubigern

  3. 3

    Antrag

    Antrag auf Eröffnung und Restschuldbefreiung

  4. 4

    Verfahren

    Wohlverhaltensphase, Obliegenheiten

  5. 5

    Befreiung

    Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Häufige Fragen

Die Restschuldbefreiung wird in der Regel drei Jahre nach Eröffnung erteilt, unabhängig davon, wie viel Sie in dieser Zeit zurückzahlen konnten.

Wenn Sie es beruflich benötigen oder sein Wert gering ist, in vielen Fällen ja. Wir prüfen das vorab mit Ihnen.
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Gläubigervertretung

Wer als Gläubiger von einer fremden Insolvenz betroffen ist, hat mehr Rechte, als viele nutzen. Wir melden Forderungen an, sichern Eigentumsvorbehalte und Sicherheiten und vertreten Ihre Interessen im Gläubigerausschuss.

Leistungen

  • Forderungsanmeldung und Prüfungstermin
  • Aussonderung und Absonderung
  • Eigentumsvorbehalt und Sicherheitenverwertung
  • Vertretung im Gläubigerausschuss
  • Feststellungsklagen
  • Bewertung von Insolvenzplänen

Ihre Vorteile

  • Wir kennen die Perspektive des Verwalters
  • Pragmatische Kosten-Nutzen-Bewertung jeder Maßnahme
  • Schnelle Reaktion bei Fristen

Typischer Ablauf

  1. 1

    Meldung

    Fristgerechte Anmeldung zur Tabelle

  2. 2

    Sicherheiten

    Aus- und Absonderungsrechte geltend machen

  3. 3

    Prüfung

    Vertretung im Prüfungstermin, ggf. Feststellungsklage

  4. 4

    Mitwirkung

    Gläubigerausschuss, Abstimmung über Insolvenzplan

  5. 5

    Quote

    Überwachung der Verteilung

Häufige Fragen

Die Anmeldung selbst ist einfach und kostengünstig. Ob sich weitere Schritte lohnen, bewerten wir anhand der erwarteten Quote.

Ware unter einfachem Eigentumsvorbehalt können Sie aussondern; bei verlängertem oder erweitertem Vorbehalt steht Ihnen der Erlös abzüglich Kostenbeiträgen zu.

Sprechen wir über Ihren Fall.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

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