Niemann & Kollegen
1.200+ Verfahren seit 2004 in NRW

Insolvenzverwaltung und Sanierung in Düsseldorf.

Seit 2004 führen wir Insolvenzverfahren im Auftrag der Gerichte und begleiten Unternehmen, Gläubiger und Privatpersonen durch die Krise – mit sieben Berufsträgern, in ganz Nordrhein-Westfalen.

Nicolas Niemann, Gründer
Nicolas Niemann
RechtsanwaltInsolvenzverwalterGründer
N. Niemann

Seit 2004 führen wir Insolvenzverfahren im Auftrag der Gerichte und beraten Unternehmen, Organe und Gläubiger in der Krise – aus Düsseldorf, für ganz Nordrhein-Westfalen.

InsolvenzverwaltungEigenverwaltungStaRUGAnfechtungArbeitsrechtPrivatinsolvenz
22Jahre Verwaltung
7Berufsträger
4Insolvenzgerichte
Insolvenzverwaltung

Verfahren, die Betriebe erhalten – wo es tragfähig ist.

Als regelmäßig bestellte Insolvenzverwalter führen wir Regel- und Eigenverwaltungsverfahren an den Insolvenzgerichten Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal und Krefeld. Ziel ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger – und, wo immer es trägt, der Erhalt des Betriebs und seiner Arbeitsplätze.

Sicherung in Tagen

Insolvenzgeld, Liquidität und Betrieb sind in der ersten Woche stabilisiert.

Betriebsfortführung

Eigenes Team für Produktion, Einkauf und Personal im eröffneten Verfahren.

Investorenprozess

Übertragende Sanierung mit strukturierter Ansprache passender Erwerber.

Insolvenzplan

Planverfahren mit Gläubigerabstimmung – wenn der Rechtsträger erhalten bleiben soll.

Restrukturierung & Sanierung

Sanieren, bevor das Gericht entscheidet.

Nicht jede Krise endet im Insolvenzverfahren. Wir prüfen früh, ob StaRUG, Eigenverwaltung oder eine außergerichtliche Einigung das Unternehmen sichern.

  • Sanierungskonzepte nach IDW S 6 – belastbar für Banken und Gericht
  • StaRUG-Restrukturierungsplan – blockierende Gläubiger überstimmen
  • Eigenverwaltung & Schutzschirm – Geschäftsführung bleibt am Steuer
  • Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Umsetzung aus einer Hand
1

Analyse Tag 1–3

Liquiditätsstatus, Fortbestehensprognose, Antragspflichten

2

Konzept Woche 1–3

Sanierungskonzept mit Maßnahmenplan

3

Verhandlung Woche 3–6

Banken, Lieferanten, Gesellschafter, Betriebsrat

4

Umsetzung ab Woche 6

Vertraglich, ggf. StaRUG-Planbestätigung

Schluss mit

  • Unsicherheit über Antragspflichten
  • schlaflosen Nächten wegen Haftung
  • Verfahren ohne Ansprechpartner
  • unklaren Kosten
  • Fachjargon statt Klartext
1.200+abgewickelte Verfahren
6.500+gesicherte Arbeitsplätze
22Jahre Insolvenzverwaltung
4Insolvenzgerichte in NRW
Bewertungen

Was Mandanten über uns sagen

1.200+abgewickelte Verfahren
6.500+gesicherte Arbeitsplätze
Geschäftsführer eines ZulieferersMetallverarbeitung, 140 Beschäftigte

„Wir standen kurz vor dem Stillstand. Herr Niemann hat innerhalb einer Woche das Insolvenzgeld gesichert und die Produktion am Laufen gehalten. Heute gehört der Betrieb einem neuen Investor – mit fast allen Mitarbeitern.“

vor 2 Monaten
Gesellschafterin eines HandelsunternehmensGroßhandel, Düsseldorf

„Die Eigenverwaltung war für uns Neuland. Die Kanzlei hat uns so vorbereitet, dass Gericht und Sachwalter von Anfang an Vertrauen hatten. Der Plan wurde ohne Gegenstimme angenommen.“

vor 4 Monaten
Leiter ForderungsmanagementBaustoffhandel, Ruhrgebiet

„Als Gläubiger hatten wir eine hohe Forderung abgeschrieben. Dr. Hermann hat unseren Eigentumsvorbehalt durchgesetzt und deutlich mehr herausgeholt als erwartet.“

vor 6 Monaten
22Jahre Insolvenzverwaltung
PrivatmandantinVerbraucherinsolvenz, Neuss

„Privatinsolvenz – ein Wort, vor dem ich Angst hatte. Herr Hartung hat alles verständlich erklärt, die Anträge vorbereitet und mich durch die drei Jahre begleitet. Seit Juni bin ich schuldenfrei.“

vor 3 Wochen
98 %würden uns weiterempfehlen
Leistungen

Acht Bereiche, ein Anspruch

Für Unternehmen, Organe und Gläubiger – und für Privatpersonen, die einen Weg aus der Überschuldung suchen.

Restrukturierung & Sanierung

Außergerichtliche Sanierung, StaRUG-Verfahren und Sanierungsgutachten nach IDW S 6.

Mehr erfahren
  • Sanierungskonzepte nach IDW S 6
  • Restrukturierungsplan und Stabilisierungsanordnung (StaRUG)
  • Gläubigerverhandlungen und Stillhalteabkommen
  • Gesellschaftsrechtliche Restrukturierung

Eigenverwaltung & Schutzschirm

Sanierung in Eigenregie mit gerichtlichem Schutz – Geschäftsleitung bleibt am Steuer.

Mehr erfahren
  • Vorbereitung des Antrags nach §§ 270 ff. InsO
  • Eigenverwaltungsplanung und Bescheinigung nach § 270d InsO
  • Generalbevollmächtigung oder CRO-Mandat
  • Insolvenzplan mit Gläubigerabstimmung

Insolvenzanfechtung & Haftung

Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen, Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO.

Mehr erfahren
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen (§§ 129 ff. InsO)
  • Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO
  • Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
  • Gesellschafterdarlehen und Nachrangfragen

Gesellschaftsrecht in der Krise

Beratung für Gesellschafter, Geschäftsführer und Beiräte bei Antragspflichten und Umstrukturierung.

Mehr erfahren
  • Prüfung von Insolvenzantragspflichten
  • Kapitalerhöhung, Debt-Equity-Swap, Rangrücktritt
  • Gesellschafterstreit in der Krise
  • Organhaftung und Entlastung

Arbeitsrecht in Insolvenz und Sanierung

Insolvenzgeld, Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsübergang.

Mehr erfahren
  • Insolvenzgeldvorfinanzierung
  • Interessenausgleich mit Namensliste (§ 125 InsO)
  • Sozialplan in der Insolvenz (§ 123 InsO)
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB

Privatinsolvenz & Restschuldbefreiung

Schuldenfrei in drei Jahren: Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz für Selbstständige, außergerichtliche Einigung.

Mehr erfahren
  • Außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Regelinsolvenz für Selbstständige
  • Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Gläubigervertretung

Forderungsanmeldung, Aus- und Absonderung, Gläubigerausschuss und Anfechtungsabwehr.

Mehr erfahren
  • Forderungsanmeldung und Prüfungstermin
  • Aussonderung und Absonderung
  • Eigentumsvorbehalt und Sicherheitenverwertung
  • Vertretung im Gläubigerausschuss
Über uns

Eine Kanzlei, die beide Seiten des Tisches kennt

Als Insolvenzverwalter führen wir Verfahren im Auftrag der Gerichte. Als Anwälte beraten wir Unternehmen, Organe und Gläubiger. Diese doppelte Perspektive prägt jede Einschätzung, die wir abgeben. Gegründet 2004 von Nicolas Niemann, heute sieben Berufsträger und zwölf Sachbearbeiter an der Cecilienallee.

Moritz Hennig
7Berufsträgerinnen und Berufsträger
5Fachanwaltstitel
12Sachbearbeitung
98 %Weiterempfehlung
Vergleich

Was uns unterscheidet

Insolvenz- und Sanierungsrecht ist bei uns kein Nebenfach. Der Unterschied zeigt sich in der ersten Woche.

Allgemeine Kanzlei

  • Insolvenzrecht als eines von vielen Feldern
  • Keine eigene Verwaltererfahrung
  • Betriebsfortführung wird ausgelagert
  • Insolvenzgeld erst nach Wochen organisiert
  • Arbeits- und Steuerrecht extern zugekauft
  • Wechselnde Ansprechpartner

Niemann & Kollegen

  • Fünf Fachanwälte, ausschließlich Krise und Sanierung
  • Regelmäßig bestellt an vier Insolvenzgerichten
  • Eigenes Team für Betriebsfortführung
  • Insolvenzgeld in der ersten Woche gesichert
  • Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht im Haus
  • Ein Partner trägt die Verantwortung – durchgehend
Kanzlei

Ausgezeichnet für das, was wir jeden Tag tun

Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen, geprüft von Handelsblatt und brand eins – seit 2004 in Düsseldorf.

Handelsblatt Best Lawyers 2026

Nicolas Niemann und Moritz Hennig werden unter „Deutschlands beste Anwälte“ geführt, Dr. David Hermann als „One to Watch“. brand eins zählt uns 2025 zu den besten Wirtschaftskanzleien.

Handelsblatt Best Lawyers 2026, brand eins 2025

Geschichte

2004 als Einzelkanzlei mit einem Verwaltermandat gegründet, seit 2016 an der Cecilienallee.

Erfahrung

Vom Einzelunternehmer bis zum Zulieferer mit 600 Beschäftigten – wir wissen, welche Woche zählt.

Spezialisierung

Fünf von sechs Anwälten sind Fachanwälte; Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht ergänzen.

Arbeitsweise

Feste Ansprechperson, kurze Wege, regelmäßige Berichte. Kein Verfahren ohne Partnerverantwortung.

InsolvenzverwaltungEigenverwaltungStaRUGInsolvenzanfechtungBetriebsübergangRestschuldbefreiungGläubigerausschuss
So arbeiten wir

Vom ersten Anruf bis zum Abschluss

Klicken Sie sich durch die Phasen eines typischen Mandats.

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihr Anliegen. Wir prüfen Interessenkonflikte, nennen Ihnen die zuständige Ansprechperson und geben eine erste Einschätzung – in klaren Worten.

  • Bestandsaufnahme der Situation
  • Prüfung von Antragspflichten und Fristen
  • Vorschlag zum weiteren Vorgehen inklusive Kosten

Analyse & Strategie

Liquiditätsstatus, Fortbestehensprognose und rechtliche Optionen. Sie erhalten ein Bild, das Gericht, Banken und Gläubiger nachvollziehen können.

  • Sanierung, StaRUG, Eigenverwaltung oder Regelverfahren
  • Sicherung von Insolvenzgeld und Liquidität
  • Kommunikationsplan für Belegschaft und Partner

Umsetzung

Wir setzen die gewählte Lösung um – mit Gericht, Sachwalter, Betriebsrat, Investoren. Sie bekommen regelmäßige Statusberichte, ohne nachfragen zu müssen.

  • Verhandlungen und Verträge
  • Betriebsfortführung oder Investorenprozess
  • Arbeits- und steuerrechtliche Begleitung

Abschluss

Aufhebung des Verfahrens, Rechtskraft des Plans oder Restschuldbefreiung. Abschlussbericht, Abrechnung, Rückgabe Ihrer Unterlagen.

  • Schlussbericht und Quotenausschüttung
  • Nachbetreuung bei Rückfragen
  • Akten sechs Jahre sicher verwahrt
„Die Kanzlei hat uns so vorbereitet, dass Gericht und Sachwalter von Anfang an Vertrauen hatten. Der Insolvenzplan wurde ohne Gegenstimme angenommen.“
Gesellschafterin eines Handelsunternehmens, Düsseldorf – Eigenverwaltung 2025
Für wen wir arbeiten

Antworten für Ihre Situation

Handlungsfähig bleiben, persönlich abgesichert

Antragspflicht, Zahlungsverbot, Haftung nach § 15b InsO – als Geschäftsführer entscheiden Tage über Ihr persönliches Risiko.

Mehr erfahren
3 Wochen

Antragsfrist ab Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen den Status noch am Tag Ihres Anrufs.

Eigenverwaltung

Sie bleiben im Amt und sanieren unter Aufsicht – mit uns als Generalbevollmächtigte.

✓ Kostenfreies Erstgespräch✓ Antwort am selben Werktag✓ Feste Ansprechperson✓ Bundesweit tätig
Auszeichnungen & Mitgliedschaften

Empfohlen von Kollegen, geprüft von Redaktionen

Die Auszeichnungen beruhen auf Empfehlungen anderer Anwältinnen und Anwälte – nicht auf Anzeigen.

Handelsblatt Best Lawyers 2026 – Deutschlands beste Anwälte

Deutschlands beste Anwälte 2026

Handelsblatt / Best Lawyers – Insolvenz & Restrukturierung

Nicolas Niemann, Moritz Hennig
Handelsblatt Best Lawyers 2026 – Ones to Watch

Ones to Watch 2026

Handelsblatt / Best Lawyers – Anwälte der Zukunft

Dr. David Hermann
brand eins 2025 – Beste Wirtschaftskanzleien

Beste Wirtschaftskanzleien 2025

brand eins /thema – Insolvenz und Restrukturierung

Kanzlei-Auszeichnung
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und SanierungDeutscher Anwaltverein – Mitglied seit 2004
DASVDeutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft
Bund der Selbständigen DeutschlandMitglied und Kooperationspartner für Krisenberatung
Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Rufen Sie an, schreiben Sie oder kommen Sie vorbei. Für einen Termin genügt eine kurze Nachricht mit Ihrem Anliegen.

+49 211 869 425 67
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Cecilienallee 7, 40474 Düsseldorf
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Montag08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 – 18:00 Uhr
Freitag08:00 – 16:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung. In laufenden Verfahren erreichen Sie Ihre Ansprechperson auch mobil.

Anfahrt & Ansprechpartner
Niemann & KollegenCecilienallee 7
40474 Düsseldorf
Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–16 Uhr
FAQ

Häufig gestellte Fragen

So früh wie möglich. Je mehr Zeit bis zur Zahlungsunfähigkeit bleibt, desto mehr Sanierungswege stehen offen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie meist noch am selben Tag.

Das erste Orientierungsgespräch ist kostenfrei, wenn es um die Frage geht, ob und wie wir helfen können. Alles Weitere besprechen wir transparent vorab.

Beides – aber nie beide Seiten im selben Verfahren. Wir prüfen vor jeder Mandatsannahme mögliche Interessenkonflikte.

Ja. Unser Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen; als Verwalter und Berater sind wir bundesweit tätig.

Sie haben eine feste Ansprechperson, erreichen uns telefonisch und per E-Mail und erhalten regelmäßige Statusberichte – ohne dass Sie nachfragen müssen.
Noch Fragen? Wir helfen weiter.Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Sie erreichen direkt Ihre Ansprechperson.
Kontakt aufnehmen

Sprechen wir über Ihren Fall.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

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