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Aktuelles

Eingeordnet aus der Praxis

Entwicklungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht – und Neuigkeiten aus der Kanzlei.

Restrukturierung

Fünf Jahre StaRUG: Was sich in der Praxis bewährt hat

Seit Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes hat sich das Instrument vor allem dort bewährt, wo einzelne Finanzgläubiger eine Einigung blockieren. In unseren Verfahren zeigte sich: Entscheidend ist eine belastbare Planung, die das Gericht und die Gläubigergruppen nachvollziehen können.

Weniger geeignet ist das StaRUG, wenn operative Maßnahmen wie Personalabbau im Vordergrund stehen. Hier bleibt die Eigenverwaltung mit ihren arbeitsrechtlichen Erleichterungen das stärkere Werkzeug.

Unser Rat: Lassen Sie beide Wege parallel prüfen, sobald eine drohende Zahlungsunfähigkeit erkennbar wird.

Kanzlei

Handelsblatt und Best Lawyers: Auszeichnungen 2026

Die vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers veröffentlichte Auswahl beruht auf Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen. Wir freuen uns über die Anerkennung – und bedanken uns bei unseren Mandanten für ihr Vertrauen.

Bereits 2025 wurde die Kanzlei von brand eins unter den besten Wirtschaftskanzleien im Bereich Insolvenz und Restrukturierung geführt.

Arbeitsrecht

Insolvenzgeldvorfinanzierung: Ablauf und typische Fehler

Das Insolvenzgeld deckt die Gehälter der letzten drei Monate vor Eröffnung. Damit die Beschäftigten nicht monatelang warten, wird es über eine Bank vorfinanziert. Die Zustimmung der Agentur für Arbeit muss vor der Auszahlung vorliegen.

Häufige Fehler: verspätete Antragstellung, unvollständige Gehaltsdaten und fehlende Abtretungserklärungen. Wir bereiten die Unterlagen bereits vor dem Insolvenzantrag vor, sodass die Vorfinanzierung in der ersten Woche steht.

Haftung

Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO: Dokumentation entscheidet

Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen nur noch Zahlungen geleistet werden, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind, etwa zur Aufrechterhaltung des Betriebs während der Antragsfrist. Die Rechtsprechung verlangt dafür eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage.

Unser Rat an Geschäftsleitungen: Führen Sie ab dem ersten Krisensignal ein Liquiditätsprotokoll und lassen Sie die Zahlungsfähigkeit in kurzen Abständen prüfen. Im Haftungsprozess ist diese Dokumentation oft der einzige wirksame Schutz.

Fragen zu einem Beitrag?

Wir ordnen gern ein, was eine Entwicklung für Ihre Situation bedeutet.

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